AGB

Verhältnis Auftraggeber – Auftragnehmer (Agentur); Sorgfaltspflichten

Der Auftraggeber als Veranstalter beauftragt die Agentur Quinz Events, vertreten durch Jacqueline Quinz, mit den im Angebot beschriebenen und in der Auftragsbestätigung bestätigten organisatorischen Leistungen.

Die Agentur verpflichtet sich, ihre Leistungen nach den Grundsätzen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zu erbringen. Dazu gehört insbesonders die gewissenhafte Beratung des Auftraggebers, die sorgfältige Vorbereitung sowie die Auswahl und Überwachung der Lieferanten und Subunternehmer.

Leistung – Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie das Honorar ergeben sich aus der schriftlichen Vereinbarung. Nebenabreden oder Änderungen, die den Leistungsumfang oder den Preis betreffen, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung und sind schriftlich festzuhalten.

Der Auftraggeber stellt der Agentur verbindlich und schriftlich einen Budgetrahmen zur Verfügung, unabhängig vom vereinbarten Konzept- oder Betreuungshonorar.

Dieses Budget darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

In begründeten Fällen ist die Agentur berechtigt, nach Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des Veranstaltungsablaufs abweichend von der Leistungsbeschreibung zu ändern; dies wird unverzüglich und einvernehmlich schriftlich festgehalten.

Soll die Agentur im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers handeln, ist dies schriftlich festzuhalten. Dies betrifft insbesondere öffentlich-rechtliche (z.B. Anmeldung der Veranstaltung bei Behörden) und privatrechtliche Akte wie die Anmietung von Räumen, Vertragsabschlüsse mit Künstlern, Lieferanten und Subunternehmern.

Auf Wunsch des Auftraggebers holt die Agentur entgeltlich, wie in der Honorarvereinbarung fixiert, Kostenvoranschläge geeigneter Lieferanten und Subunternehmer ein. Die Auswahl erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, durch den Auftraggeber, auf Wunsch auch durch die Agentur.

Steuern und finanzielle Abwicklung

Alle aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (z.B. AKM) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Die notwendigen Beträge zur Durchführung des Events werden dem Auftraggeber bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.

Die Schlussrechnung erfolgt schriftlich zum vereinbarten Zeitpunkt.

Honorar

Die Zahlungsmodalitäten werden in der Vereinbarung geregelt.

Sollte die Agentur zur Erstellung eines Angebotes eingeladen werden und der Auftrag nicht an sie vergeben werden oder die Veranstaltung aus irgendeinem Grund nicht stattfinden, ist die Agentur berechtigt, für ihre Leistung ein angemessenes Honorar zu verrechnen.

Kündigung

Der Auftraggeber kann das Vertragsverhältnis jederzeit kündigen. Er ist jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgelts abzüglich ersparter Aufwendungen verpflichtet.

Die Agentur ist zur Kündigung berechtigt, wenn vereinbarte Teilzahlungen nicht fristgerecht erfolgen oder Budgetleistungen trotz Aufforderung nicht auf das Sonderkonto gezahlt werden. In diesem Fall steht der Agentur das volle vereinbarte Entgelt abzüglich der eingesparten Aufwendungen zu.

Versicherung

Die Agentur bietet an, auf Wunsch eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird der Standort der Agentur vereinbart, und es gilt österreichisches Recht.

Nebenabreden / Schriftform

Die Vertragsparteien vereinbaren strikte Vertraulichkeit über alle im Geschäftsverkehr erlangten Informationen gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtlich unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.

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